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Sesam, öffne dich – aber bitte nach außen!

Ja, es gibt sie leider: Grundrisse, bei denen vorgesehen ist, dass Türen zu WC´s, Bädern oder Abstellräumen nach innen aufgehen.


So eine Planung geht wohl davon aus, dass Akrobaten die Wohnung nützen werden. Oder zumindest Menschen, die keinen Platz brauchen. Nach innen aufgehende Türen in kleinen Abstellräumen liegen wohl eigentlich als Schnapsidee klar auf der Hand. Aber auch bei Toiletten sind diese mehr als lästig und verhindern beispielsweise die durchaus praktische Installation eines kleinen Handwaschbeckens oder zwingen einen zum Übersteigen der Toilette.


Intelligente Planung der Grundrisse berücksichtigt in der Folge, dass Türen dorthin zu öffnen sind, wo der Platz nicht für die Beweglichkeit der Menschen, die Positionierung von Regalen & Kästen oder anderes gebraucht wird.


Generell ist die Aufgehrichtung der Türen insofern zu überlegen, dass entscheidend ist, woher der Raum am öftesten betreten wird. Dass sich Türen nicht gegenseitig überschlagen sollen, wäre auch so ein Grundsatz, der definitiv zu beachten ist – in Ausnahmefällen ist aber auch das zulässig. Bei Platzmangel oder wenn das Begehen des Raumes eben aus der komfortablen Richtung wichtiger ist als das „Überschlagen.“

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