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Regel 3 – Wohnnutzfläche muss nutzbar sein

Was sich schon wieder wie ein sogenannter „No-Brainer“ – also etwas, das ohnehin klar auf der Hand liegt – anhört, ist leider gar nicht selbstverständlich: Dass Wohnnutzfläche dann den Namen verdient, wenn sie sinngemäß genützt werden kann.


Das beginnt bei Dachschrägen in den oberen Geschossen, die oft immer noch bis zum Boden reichen. Allerdings ist das ein Extrembeispiel – man stößt sehr oft auch noch auf weitere zum Teil haarsträubende Fehler.


Wasseranschlüsse an Orten, wo eine Waschmaschine nicht unterzubringen ist, Abstände im Küchengang, die es nicht mehr erlauben, von beiden Seiten Schubladen zu öffnen, Türen, die definitiv aneinander stoßen werden beim Aus- und Eingehen von einem Raum zum anderen und vieles mehr.


Beliebt sind auch schräge und runde Wände bzw. riesige Fenster, die es unmöglich machen, Schränke aufzustellen und damit notwendigen Stauraum zu schaffen. Und je kleiner – oder „smarter“ – Wohneinheiten werden, umso schwerer wiegen ungenaue und nachlässige Planung.

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